PFERDEGESTÜTZTE PÄDAGOGIK,
REHABILITATION UND THERAPIE E.V.

Leitbild PPRT:

1. Jeder Mensch ist zugleich ein Original und zugleich Teil einer Gemeinschaft
Das heißt für die Pferdegestützte Pädagogik, Rehabilitation und Therapie

  • Gleiche Wertigkeit aller Menschen
    • ob mit Behinderung oder ohne Behinderung
    • ob Lehrende oder Lernende
    • ob Therapeut oder Klient, Erwachsener oder Kind
  • Gleiche Chancen zur Weiterentwicklung
    • ob mehr oder weniger intelligent
    • ob reich oder arm
    • ob langsam oder schnell
  • Uneingeschränktes Recht auf eigene Persönlichkeit
    • ob krank oder gesund
    • ob mehr oder weniger hübsch


2. Pferde sind Mitgeschöpfe
Das heißt für die Pferdegestützte Pädagogik, Rehabilitation und Therapie

  • Partnerschaftlicher Umgang zwischen PPRT-Fachkraft, Klienten und Pferden
  • Anerkennung und Sensibilität für die originären Möglichkeiten, Grenzen, Ausdrucksweisen und die Lebensweise von Pferden

Respekt für den Partner Pferd und Anerkennung seiner Überlegenheit und Unterlegenheit in unterschiedlichen Situationen


3. Jeder Mensch und jedes Pferd lehrt und lernt zugleich im gemeinsam vollzogenen Prozess
Das heißt für die Pferdegestützte Pädagogik, Rehabilitation und Therapie

  • Im Prozess der PPRT sind alle Beteiligten (Klient, Therapeut oder Pädagoge und Pferd) immer Lernende und Lehrende zugleich
  • In allen Prozessen geht es neben der Vermittlung immer auch um den Prozess der eigenen positiven Veränderung
  • Bei einer derartigen Sichtweise ist auch Autorität nie einseitig. Dies bildet die Grundlage für eine funktionierende Partnerschaft.

Handbuch - Qualitätssicherung

Inhaltsverzeichnis:

1.1. Die Kategorie der Klienten

1.2. Die Kategorie der Angehörigen und Kostenträger


1.3. Die Kategorie der Rahmenbedingungen

     1.3.1. Bedingungen für Klienten
     1.3.2. Raumbedingung für das Personal
     1.3.3. Pferde
     1.3.4. Bedingungen für Pferde

1.4. Die Kategorie des Personals
     1.4.1. PPRT-Fachkraft
     1.4.2. Sonstiges Personal (PraktikantInnen und HelferInnen)

1.5. Die Kategorie des Betreibers
     1.5.1. In selbstständiger Arbeit
     1.5.2. In angestellter Tätigkeit

1.6. Die Kategorie der Qualitätssicherung

1.7. Die Kategorie der Qualitätsentwicklung

1.1. Die Kategorie der Klienten

  1. Für jeden Klienten wird ein Hilfeplan erarbeitet. Zu beteiligen sind:
    • Klient (entsprechend seinem Alter, seinen geistigen und psychischen Möglichkeiten)
    • Ggf. Angehörige
    • Kostenträger (nachrichtlich)
      • Inhalt des Hilfeplans ist:
        • Wichtige Klientendaten
        • Diagnosen und Indikation
        • Ziele
        • Methodischer Rahmen
        • Begründung der Pferdewahl
        • Zeitliche Dimension
        • Reflexion der Zielerreichung mit Klienten und/oder Angehörigen
        • Zielkorrektur
          Der Hilfeplan ist Grundlage für die Ausgestaltung der einzelnen PPRT-Einheiten.
  2. Die fachliche Logik in der Dokumentation und die praktische Umsetzung in der PPRT-Einheit sind stimmig.
  3. Dokumentation der Fortschreibung des Hilfeplans.
  4. Dokumentation von regelmäßigen Zufriedenheitsbefragungen und deren Ergebnissen.
  5. Regelmäßige Gespräche mit Vertretern der oben genannten Parteien und deren Dokumentation (2 während der gesamten Maßnahme, spätestens nach 10 PPRT-Einheiten beginnend).

1.2. Die Kategorie der Angehörigen und Kostenträger

  1. Eine schriftliche Information getrennt für Klienten/Angehörige und Kostenträger über Angebote, Ziele, Abläufe und Kosten der Leistungen der PPRT-Arbeit ist vorhanden.
  2. In der Leistung sind regelmäßige, jeweils spätestens nach jeder 10. PPRT-Einheit, stattfindende Reflexionsgespräche mit Klienten/Angehörigen enthalten. Die Kosten für diese Gespräche sind festgelegt und im Leistungsangebot enthalten.
  3. Die angebotene Leistung wird in einer Vereinbarung zwischen dem Durchführenden und dem Kostenträger mit Zielen, zeitlichem Umfang und Kosten festgelegt.
  4. Mindestens aller 2 Jahre erfolgt eine Zufriedenheitsbefragung der Klienten/Angehörigen und der Kostenträger. Die Zufriedenheitsbefragung wird ausgewertet und die Ergebnisse fließen in die Qualitätsentwicklung ein.
  5. Es gibt ein schriftlich festgelegtes Verfahren zum Umgang mit Beschwerden. Die Rückkoppelung zum Beschwerdeführer ist gesichert.

1.3. Die Kategorie der Rahmenbedingungen
1.3.1. Bedingungen für Klienten

  1. Die aus dem Hilfeplan abzuleitenden räumlichen Anforderung sind vorhanden.
  2. Im PPRT-Bereich befindet sich eine Toilette, die den Notwendigkeiten der Klientengruppe entspricht.
  3. Zumutbar ist eine Wegstrecke von maximal 300 Metern, die zu Fuß zwischen der Parkmöglichkeit und dem Durchführungsort der PPRT-Einheit zurückzulegen ist.
  4. Ein geeigneter Raum (Tageslicht, Zimmertemperatur mindestens 15°C ) ist vorhanden. Der Raum steht während der PPRT-Einheiten ausschließlich Klienten, Angehörigen, Durchführenden und Angestellten zur Verfügung.
  5. Ein Erste-Hilfe-Kasten (DIN 13169) und ein Telefon (mindestens Handy) sind vorhanden. Die Rettungswege sind vorhanden, frei und befahrbar.
  6. Hygienische Mindeststandards
    Aufenthaltsraum: täglich besenrein, wöchentlich 1x nass, Tische täglich nass gereinigt
    WC: tägliche Prüfung und notwendige Reinigung, bzw. Ergänzung vornehmen, wöchentlich 2x Grundreinigung nass, vorhanden sind pro Toilette: 1 Toilettenbürste, 1 Seifenspender bzw. Fechttücher, 1 Abfallbehälter geschlossen, 1 Abfallbehälter offen, 1 Papierhandtuchspender
  7. Ein überdachter Platz in ausreichender Größe ist vorhanden.


1.3.2. Raumbedingungen für Durchführende und Personal

  1. Ein Büroraum ist mit folgenden Geräten ausgestattet:
    • Telefon und Anrufbeantworter oder Handy mit Mailbox
    • Drucker, Computer
  2. Der Gesprächsraum ist ein eigener Raum oder ein abgegrenzter Bereich im Büroraum. Er ist ausgestattet mit einer Sitzgruppe und einem Tisch.
  3. Der Aufenthaltsraum für das Personal befindet sich auf dem Betriebsgelände.
    • Der Zugang ist nur dem Personal zugänglich.
    • Er enthält abschließbare Schränke für persönliche Gegenstände
    • Sitzgelegenheiten
    • Tisch
    • Die Benutzung einer Kombiküche in zumutbarer Entfernung ist möglich
    • Er ist beheizbar (Raumtemperatur mindestens 15 Grand
    • Die Toilette ist nicht öffentlich zugänglich


1.3.3. Pferde

  1. Durch Stundenpläne und Hilfepläne wird nachgewiesen, dass die max. Einsatzzeit pro Pferd pro Tag nicht 3 Stunden übersteigt.
  2. Die in den Hilfeplänen festgelegten Ziele, Mittel und Methoden müssen mit den für die PPRT-Arbeit zur Verfügung stehenden Pferden erreichbar sein. Dies bezieht sich auf Rasse, Größe, Alter, Geschlecht, Interieur und Exterieur der Pferde.
  3. Die zur Verfügung stehenden Pferde sind so ausgebildet, dass sie in der Lage sind, den Anforderungen der unterschiedlichen Klienten, bzw. Klientengruppen in Bezug auf Ruhe, Temperament, Gelassenheit, Gänge etc. Rechnung zu tragen.
  4. Die Pferde sind nach Augenschein in einem guten Gesundheits- und Ernährungszustand. Alle Pferde haben einen Equidenpass.

1.3.4. Bedingungen für Pferde

  1. Die Stallung ist in einem guten baulichen Zustand. Die Versorgung mit frischer Luft und Sonnenlicht ist für die Pferde gewährleistet.
  2. Es bestehen eindeutig von einander abgegrenzte und ausreichende Räume für Ruhe, Bewegung und Fütterung.
    Dies bedeutet für Boxenhaltung:
    Boxengröße mind. 3m x 3m
    trockene Einstreu
    Paddock für jedes Pferd oder Gruppenfreilauf ganzjährig, in einem sauberen, relativ trockenen Areal
    Möglichkeit zum Koppelgang
    Dies bedeutet für Offenstall- oder Gruppenhaltung:
    Auslauf mind. 30 m² pro Pferd, in einem sauberen, relativ trockenen Areal
    Separationsmöglichkeit zur Fütterung für jedes Pferd
    Eisfreie Tränken
    Separate, überdachte Ruhezone
  3. Ein ebener, relativ trockener Platz oder eine Halle (mind. 20 m x 20 m) ist vorhanden oder in der näheren Umgebung nutzbar.
  4. Das Futter ist nach Augenschein und Geruch in einem qualitativ guten Zustand. Die Lagermöglichkeit für das Futter ist trocken, sauber und für die Pferde nicht zugänglich.
  5. Für jedes Pferd besteht ein Futterplan, in dem für alle Futterarten individuelle Festlegungen getroffen sind.
  6. Ein Tierarzt kann benannt werden. Die notwendigen Telefonnummern für einen Notfall sind gut sichtbar angebracht. Eine Apotheke ist vorhanden. Mindestinhalt: Verbandsmaterial, Desinfektionsmittel, Schere, Fieberthermometer.
  7. Das Personal zur Pferdeversorgung hält sich an Arbeitsanweisungen in Form von
    • Futterplänen
    • Koppelzeiten
    • Versorgungshinweisen
      Es wurde in die Grundlagen des Umgangs mit den Pferden nachweislich eingewiesen.
      Das Personal für den Beritt der Pferde kann entsprechende reiterliche Qualifikationen in Form von Zeugnissen entsprechend IPZV-Reitabzeichen, Reitabzeichen FN KL 3 oder das Westernreitabzeichen in Bronze nachweisen. Die Hilfskräfte wurden von den Durchführenden in die Grundlagen der PPRT-Arbeit eingeführt und über den Umgang mit den Pferden und den Sicherheitsvorschriften in Kenntnis gesetzt.
  8. Jedes Pferd hat ein eigenes Halfter, einen Führstrick und Putzzeug. Für alle Pferde gemeinsam ist ein Putzplatz mit Wasseranschluss vorhanden.
  9. Für jedes Pferd einzeln oder mehrere gemeinsam ist vorhanden: Sattel und Zaumzeug oder Geschirr, Voltigiergurt, Führkette, Longe, Gerte, Peitsche.

1.4. Die Kategorie des Personals
1.4.1. PPT-Durchführende

  1. Ein Nachweis über das erfolgreiche PPT/PRT-Ausbildungszertifikat liegt für alle PPRT-Durchführenden vor. Alternativ können auf Grundlage anderer vergleichbarer Ausbildungen fehlende Inhalte in Aufbaukursen nachgeholt und nachgewiesen werden.
  2. PPRT-Durchführende bilden sich mindestens 1x in 2 Jahren fachlich in hippologischer oder pädagogisch/therapeutischer Hinsicht weiter.
  3. Die Indikatoren für die fachliche Qualifikation sind abzuleiten aus – dem Grundberuf, – dem Hilfeplan mit Zielformulierung und Zielkorrektur, – der Zufriedenheitsuntersuchungen der Klienten, – dem Kontrollverfahren des Kostenträgers.
  4. Die Einzelstundenvorlage enthält Angaben zu:
    • Name des Klienten
    • Name des Durchführenden
    • Tag der Einheit
    • Fortlaufenden Nummerierung der Einheit
    • Therapiepferd
    • Zeitplan
    • Örtlichkeit
    • Ziel der Einheit
    • Ablaufplan mit methodischer Umsetzung
      Die Auswertung enthält Angaben zu:
    • Beobachtung
    • Bewertung
    • Konsequenz für die weitere Arbeit
  5. Aus der Einzelstundenvorlage geht hervor, dass zu jeder PPRT-Einheit eine PPRT-Fachkraft die alleinige Verantwortung trägt und für die praktische Umsetzung in einem geeigneten Rahmen Sorge trägt.

1.4.2. Sonstiges Personal

  1. Ausbildungspläne liegen vor und werden eingehalten. Notwendige Reflexionsgespräche werden eingeplant und durchgeführt.

1.5. Die Kategorie des Betreibers
1.5.1. In selbständiger Tätigkeit

  1. Für den PPRT-Bereich liegt eine eigene Konzeption vor. Sie gibt Auskunft über:
    • Ziele/Zielgruppe
    • Rahmenbedingungen
    • Örtlichkeit
    • Inhalt und Methoden
  2. Ein Ablagesystem besteht, kann gezeigt und erläutert werden
  3. Der Betrieb ist Eigentum, bzw. es existieren ordentliche Pacht-, Miet- oder Nutzungsverträge.
  4. Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung. Policen sind einsehbar.
  5. Arbeitsrechtliche Vorschriften in Angestelltenverhältnissen sind eingehalten. Die entsprechenden Verträge und Anmeldebescheinigungen liegen vor.
    • Arbeitsvertrag
    • Anmeldung beim Finanzamt
    • Arbeitsamt
    • Kranken-, Rentenversicherungsnachweis
    • Meldung zur Berufsgenossenschaft
  6. Der Betrieb entspricht sicherheitstechnischen Anforderungen und umweltbehördlichen Auflagen. Entsprechende Bestimmungen sind eingeholt und werden eingehalten.


1.5.2. In angestellter Tätigkeit

  1. Für den PPRT-Bereich liegt eine eigene Konzeption vor. Sie gibt Auskunft über:
    • Ziele/Zielgruppe
    • Rahmenbedingungen
    • Örtlichkeit
    • Inhalte und Methoden
  2. Das Dienstverhältnis ist vertraglich beschrieben. Ein Dienstvertrag und/oder Stellenbeschreibung liegt vor. Die Stellenbeschreibung enthält auch Aussagen zu:
    • Umfang der Arbeit mit den Klienten
    • Umfang der Arbeit mit den Pferden
    • Weisungsbefugnis, Unter- und Überstellung
    • Konfliktlösungen zwischen Anstellungsträger und Durchführendem
    • Fachliche Beratung
    • Bewertung von Eigenleistungen (z.B. Einbringen eigener Pferde)
  3. Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung. Policen sind einsehbar.
  4. Die Bestimmungen für sicherheitstechnische Anforderungen und umweltbehördliche Auflagen werden eingeholt und eingehalten.
  5. Ein schriftlich fixiertes Budget für die Finanzierung ist vorhanden und wird angewendet.
  6. Controlling-Verfahren sind festgelegt. Der Budgetstand wird dem Durchführenden mindestens vierteljährlich zur Kenntnisnahme vorgelegt.

1.6. Die Kategorie der Qualitätssicherung

  1. Ein QM-Handbuch mit folgenden Mindestaussagen ist vorhanden.: Kategorien 1.1-1.7. (1.5.1 und 1.5.2 alternativ)
  2. Protokolle von internen Audits und Qualitätsmanagementbewertungen sind vorhanden. Die Zertifizierung ist gewährleistet
  3. Zertifikat

1.7. Die Kategorie Qualitätsentwicklung

  1. Einsetzen von Qualitätszirkeln, Bereitstellen der notwendigen zeitlichen, personellen und finanziellen Ressourcen
  2. Modifikation von Prozessen, Veränderungen im QM-Handbuch